Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Muss man trotz Therapie mit Insulin in der Nachtschicht arbeiten?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Muss man trotz Therapie mit Insulin in der Nachtschicht arbeiten?

Darf eine Pflegefachkraft mit Diabetes und Insulin-Therapie zur Nachtschicht eingeteilt werden? Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert, welche medizinischen und rechtlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen.

Die Frage

Ich arbeite als Pflegefachkraft in einem Pflegeheim. Obwohl ich Diabetes habe und Insulin spritzen muss, werde ich immer wieder zu Nachtschichten eingeteilt, dann muss ich ganz allein mit 40 Patienten. Ist dies wirklich zulässig?

Sabine D.

Die Antwort von Oliver Ebert

Allein die Tatsache, dass Sie an Diabetes erkrankt und mit Insulin behandelt sind, bedeutet noch nicht, dass Nachtschichten aus medizinischer und juristischer Sicht nicht zulässig wären bzw. Ihnen nicht zugemutet werden könnten. Sie sollten daher mit Ihrem Arzt die Situa­tion am Arbeitsplatz besprechen. Dieser kann dann einschätzen, ob bzw. inwieweit aufgrund Ihrer Krankheitssitua­tion von solchen Nachtschichten ärztlich womöglich abzuraten ist. Sieht Ihr Arzt hier Bedenken, dann sollten Sie mit dem Arbeitgeber besprechen, wie die ärztlichen Vorgaben umgesetzt werden können.

Die von Ihnen genannte Anzahl von 40 allein von Ihnen zu betreuenden Patienten ist erschreckend. Ich habe sehr große Zweifel, ob eine Person allein eine adäquate Betreuung und Behandlung der Patienten überhaupt schaffen kann. Allerdings: Ohne Einblick in die konkrete Situation bzw. ohne weitere Informationen kann ich nicht beurteilen, ob dies rechtlich unzulässig ist.

Vielleicht gibt es bei Ihnen einen Heimbeirat oder Heimfürsprecher nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Dieser könnte dann ggf. gegenüber der Heimleitung solche Mängel thematisieren, ohne dass Sie dann Repressalien oder Nachteile befürchten müssen. Ansonsten kann man sich auch an die zuständige (Heim-)Aufsichtsbehörde wenden, dort sind auch anonyme Hinweise auf Unregelmäßigkeiten möglich.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (4) Seite 47

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  • tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 21 Stunden

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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