Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Muss man trotz Therapie mit Insulin in der Nachtschicht arbeiten?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Muss man trotz Therapie mit Insulin in der Nachtschicht arbeiten?

Darf eine Pflegefachkraft mit Diabetes und Insulin-Therapie zur Nachtschicht eingeteilt werden? Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert, welche medizinischen und rechtlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen.

Die Frage

Ich arbeite als Pflegefachkraft in einem Pflegeheim. Obwohl ich Diabetes habe und Insulin spritzen muss, werde ich immer wieder zu Nachtschichten eingeteilt, dann muss ich ganz allein mit 40 Patienten. Ist dies wirklich zulässig?

Sabine D.

Die Antwort von Oliver Ebert

Allein die Tatsache, dass Sie an Diabetes erkrankt und mit Insulin behandelt sind, bedeutet noch nicht, dass Nachtschichten aus medizinischer und juristischer Sicht nicht zulässig wären bzw. Ihnen nicht zugemutet werden könnten. Sie sollten daher mit Ihrem Arzt die Situa­tion am Arbeitsplatz besprechen. Dieser kann dann einschätzen, ob bzw. inwieweit aufgrund Ihrer Krankheitssitua­tion von solchen Nachtschichten ärztlich womöglich abzuraten ist. Sieht Ihr Arzt hier Bedenken, dann sollten Sie mit dem Arbeitgeber besprechen, wie die ärztlichen Vorgaben umgesetzt werden können.

Die von Ihnen genannte Anzahl von 40 allein von Ihnen zu betreuenden Patienten ist erschreckend. Ich habe sehr große Zweifel, ob eine Person allein eine adäquate Betreuung und Behandlung der Patienten überhaupt schaffen kann. Allerdings: Ohne Einblick in die konkrete Situation bzw. ohne weitere Informationen kann ich nicht beurteilen, ob dies rechtlich unzulässig ist.

Vielleicht gibt es bei Ihnen einen Heimbeirat oder Heimfürsprecher nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Dieser könnte dann ggf. gegenüber der Heimleitung solche Mängel thematisieren, ohne dass Sie dann Repressalien oder Nachteile befürchten müssen. Ansonsten kann man sich auch an die zuständige (Heim-)Aufsichtsbehörde wenden, dort sind auch anonyme Hinweise auf Unregelmäßigkeiten möglich.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (4) Seite 47

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  • mr postete ein Update vor 14 Stunden, 3 Minuten

    Hallo,
    Ich bin neu hier.
    Seit gut zwei Jahren Typ 1 Diabetikerin.
    Ich würde mich gerne austauschen

  • Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.

  • olivers postete ein Update vor 2 Wochen

    Hallo Zusammen!
    Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
    Liebe Grüße
    Oliver

    • Hey Oliver, kannst mich gerne mal anschreiben. Viele Grüße
      Gunnar

    • @gunnar83: hallo, aktuell im Frankfurter Raum. Wir können aber gerne mal ein Treffen organisieren, zwecks Austausch.
      Viele Grüße
      Oliver

    • Hallo Oliver, auch ich bin Typ 3c und würde mich gern mit dir ein wenig per Mail mit dir austauschen, wenn du magst. Bin vor 15 Jahren mit Kausch-Whipple auf “Verdacht” operiert worden – war aber kein Krebs, sondern “nur” eine Pankreatitis (AIP), also eine Fehldiagnose (hätte keiner OP bedurft, also kein Diabetes als Folge).