Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Schwerbehindertenausweis – wann steht einem das „Merkzeichen G“ zu?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Schwerbehindertenausweis – wann steht einem das „Merkzeichen G“ zu?

Wann berechtigen Diabetes-Spätfolgen zum Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis? Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und warum häufige Unterzuckerungen allein nicht ausreichen.

Die Frage

Ich bin 1969 geboren und leide seit 1979 an Typ-1-Diabetes. Ich besitze einen Behindertenausweis, unbefristet, GdB 80 [GdB: Grad der Behinderung; Anm. d. Redaktion]. Sowohl im Jahr 2020 als auch im Jahr 2021 habe ich das Merkzeichen G beantragt. Wurde beide Male abgelehnt.

Mein Diabetes war in früheren Jahren sehr schlecht eingestellt, was zur Folge hat, dass gravierende Spätschäden entstanden sind: Neuropathie, Nephropathie, Retinopathie, 2013 Herzinfarkt, Angiopathie. Durch den nun gut eingestellten Diabetes sowie die Messungen mit dem FreeStyle Libre 2 falle ich oft in Unterzuckerungen, die sich durch Herzrasen, Schwindel und Orientierungsverlust bemerkbar machen.

Ist es „rechtens“, dass mir das Merkzeichen G verwehrt wird?

Heike S.

Die Antwort von Oliver Ebert

Leider kann man Ihre Anfrage wohl nicht ohne genauere Kenntnis Ihrer konkreten Gesundheitsbeeinträchtigungen beantworten. Das Merkzeichen G erhalten Sie (nur) dann, wenn Sie in Ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Nach Teil D der Anlage zur Versorgungs­medizin-­Verordnung (VersorgungsgMedV) gilt:

„In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein – d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen – noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.“

Häufige Unterzuckerungen allein werden dazu nicht reichen. Diese begründen in der Regel nur dann das Merkzeichen G, wenn ein GdB von 70 vorliegt und „die Anfälle überwiegend am Tag auftreten“. Sie müssten daher durch entsprechende ärztliche Atteste nachweisen (können), dass diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (9) Seite 49

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  • tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 22 Stunden

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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