Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Wann ist eine Höherstufung des GdB möglich?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Wann ist eine Höherstufung des GdB möglich?

Ab wann rechtfertigen mehrere Erkrankungen eine Höherstufung des Grads der Behinderung (GdB)? Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert, wie dieser berechnet wird und wann ein Widerspruch bei einem abgelehnten Antrag sinnvoll ist.

Die Frage

Ich bin 60 Jahre alt und arbeite seit 40 Jahren als Erzieherin in einer Kindertageseinrichtung. Vor ca. 10 Jahren wurde bei mir neben einer bestehenden Herzinsuffizienz auch Diabetes diagnostiziert. Nach einer Ruptur der Sehne in der Schulter 2015 habe ich dadurch eine dauerhafte Beeinträchtigung (Schulter ist steif und kann bzw. darf maximal 5 kg heben). Seitdem habe ich einen Grad der Behinderung (GdB) von 30.

Im Februar waren dann meine Zuckerwerte so schlecht, dass ich auf Insulinspritzen umgestellt werden musste. Außerdem sind in dieser Zeit diverse Bandscheibenvorfälle aufgetreten und ich bin auch damit in Behandlung. Durch diese Umstände (und auch eine damit verbundene Gewichtszunahme durch das Insulin) bin ich zunehmend depressiv. Dazu kommt noch eine überstandene Covid-­Erkrankung im Dezember 2020, welche auch noch ihre Spuren hinterlassen hat.

Mein Antrag auf einen Schwerbeschädigtenausweis beim Versorgungsamt wurde abgelehnt. Es erfolgte lediglich eine Höherstufung im GdB auf 40. Da ich meiner langjährigen Tätigkeit als Erzieherin nur noch sehr eingeschränkt nachgehen kann, wäre durch den Schwerbeschädigtenausweis ein früherer Renteneintritt möglich. Was kann ich hier tun?

Silke F.

Die Antwort von Oliver Ebert

Sehr geehrte Frau F., angesichts der bei Ihnen vorliegenden Beeinträchtigungen sehe ich gute Chancen, dass die Voraussetzungen zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen. Ich empfehle daher, dass Sie Widerspruch einlegen und dabei nochmals umfassend den Sachverhalt schildern. Achten Sie dabei darauf, dass Sie jede Ihrer Beeinträchtigungen bzw. Krankheiten möglichst umfassend beschreiben und durch entsprechende ärztliche Atteste bzw. Befunde belegen. Die Behörde stellt dann hierfür jeweils einen Einzel-GdB fest.

Für eine „Versteifung des Schultergelenks in günstiger Stellung bei gut beweglichem Schultergürtel“ wird üblicherweise ein GdB von 30 festgestellt; stärkere Funktionsbeeinträchtigungen führen zu einem noch höheren GdB. Wenn es aufgrund der Herzinsuffizienz zu mindestens einer „Leistungsbeeinträchtigung bei mittelschwerer Belastung“ kommt, dann wird hierfür ein GdB ab 20 festgestellt; abhängig von der Schwere der Beeinträchtigungen kann auch ein deutlich höherer GdB in Frage kommen. Auch die Bandscheibenvorfälle sowie die Depression können jeweils einen Grad der Behinderung bedingen.

Die einzelnen GdB werden allerdings dann nicht zusammengezählt, sondern es erfolgt eine Gesamtbewertung unter Berücksichtigung aller Beeinträchtigungen. Je mehr aber festgestellt ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Höherstufung des Gesamt-GdB.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (10) Seite 48

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  • tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 22 Stunden

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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