Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Was tun, wenn die Befreiung vom Pflichtpraktikum widerrufen wurde?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Was tun, wenn die Befreiung vom Pflichtpraktikum widerrufen wurde?

Ein Studierender mit Typ-1-Diabetes erhielt eine Befreiung vom Pflichtpraktikum – die wenig später widerrufen wurde. Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert, welche rechtlichen Schritte in einem solchen Fall möglich sind.

Die Frage

Ich melde mich bei Ihnen, da mich mein Diabetologe auf Sie aufmerksam gemacht hat und ich Ihren rechtlichen Rat brauche. Ich studiere aktuell Wirtschaftsingenieurwesen. Für diesen Studiengang ist normalerweise ein Vorpraktikum erforderlich.

Da ich aber an Diabetes mellitus Typ 1 leide und aufgrund der COVID-19-Pademie, ist es sehr schwer für mich, ein Praktikum zu absolvieren. Mein Diabetologe hat mir auch vom Praktikum abgeraten. Auch in der Praktikumsordnung steht, dass Menschen mit Behinderung davon ausgenommen werden können.

Ich sollte mich nur beim Praktikumsamt melden. Das tat ich auch und freundlicherweise wurde mir von dessen Leiter ein Schein gegeben, damit ich das Praktikum nicht mehr absolvieren muss. Ich sollte diesen Schein dann nur noch beim Prüfungssekretariat abgeben.

Dann, ein paar Wochen später, bekam ich eine Mail, dass ich das Praktikum doch absolvieren muss. Und der Leiter des Praktikumsamts wurde komischerweise „entmachtet“. Ich verlange nun mein Recht, was mir ja schon eingeräumt worden war. Ich hoffe sehr, dass Sie mir helfen können.

Bastian C.

Die Antwort von Oliver Ebert

Leider kann ich Ihnen nur pauschale Hinweise geben, da ich die konkreten Vorschriften nicht kenne, in denen die Regelungen zum Praktikum für Ihr Studium festgelegt sind, also die Studien- oder Praktikumsverordnung.
In jedem Fall würde ich Ihnen raten, bei der Hochschule einen schriftlichen Antrag mit der Bitte um Befreiung vom Vorpraktikum einzureichen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie ja bereits die Befreiung erhalten haben, und fügen Sie den entsprechenden Schein nochmals bei.

Weiterhin können Sie zur Begründung angeben, dass der Diabetes als chronische Krankheit eine Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX darstellt und Sie deswegen die Voraussetzungen der Praktikumsordnung erfüllen. Hilfreich wäre es außerdem, wenn Ihr Arzt hierzu ein Attest ausstellen könnte, in dem er begründet, warum er Ihnen aus ärztlicher Sicht von dem Praktikum während der ­COVID-19-Pandemie abrät.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (9) Seite 48

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  • Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag

    Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
    Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/

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