Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Was tun, wenn die Befreiung vom Pflichtpraktikum widerrufen wurde?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Was tun, wenn die Befreiung vom Pflichtpraktikum widerrufen wurde?

Ein Studierender mit Typ-1-Diabetes erhielt eine Befreiung vom Pflichtpraktikum – die wenig später widerrufen wurde. Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert, welche rechtlichen Schritte in einem solchen Fall möglich sind.

Die Frage

Ich melde mich bei Ihnen, da mich mein Diabetologe auf Sie aufmerksam gemacht hat und ich Ihren rechtlichen Rat brauche. Ich studiere aktuell Wirtschaftsingenieurwesen. Für diesen Studiengang ist normalerweise ein Vorpraktikum erforderlich.

Da ich aber an Diabetes mellitus Typ 1 leide und aufgrund der COVID-19-Pademie, ist es sehr schwer für mich, ein Praktikum zu absolvieren. Mein Diabetologe hat mir auch vom Praktikum abgeraten. Auch in der Praktikumsordnung steht, dass Menschen mit Behinderung davon ausgenommen werden können.

Ich sollte mich nur beim Praktikumsamt melden. Das tat ich auch und freundlicherweise wurde mir von dessen Leiter ein Schein gegeben, damit ich das Praktikum nicht mehr absolvieren muss. Ich sollte diesen Schein dann nur noch beim Prüfungssekretariat abgeben.

Dann, ein paar Wochen später, bekam ich eine Mail, dass ich das Praktikum doch absolvieren muss. Und der Leiter des Praktikumsamts wurde komischerweise „entmachtet“. Ich verlange nun mein Recht, was mir ja schon eingeräumt worden war. Ich hoffe sehr, dass Sie mir helfen können.

Bastian C.

Die Antwort von Oliver Ebert

Leider kann ich Ihnen nur pauschale Hinweise geben, da ich die konkreten Vorschriften nicht kenne, in denen die Regelungen zum Praktikum für Ihr Studium festgelegt sind, also die Studien- oder Praktikumsverordnung.
In jedem Fall würde ich Ihnen raten, bei der Hochschule einen schriftlichen Antrag mit der Bitte um Befreiung vom Vorpraktikum einzureichen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie ja bereits die Befreiung erhalten haben, und fügen Sie den entsprechenden Schein nochmals bei.

Weiterhin können Sie zur Begründung angeben, dass der Diabetes als chronische Krankheit eine Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX darstellt und Sie deswegen die Voraussetzungen der Praktikumsordnung erfüllen. Hilfreich wäre es außerdem, wenn Ihr Arzt hierzu ein Attest ausstellen könnte, in dem er begründet, warum er Ihnen aus ärztlicher Sicht von dem Praktikum während der ­COVID-19-Pandemie abrät.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (9) Seite 48

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  • mr postete ein Update vor 14 Stunden, 46 Minuten

    Hallo,
    Ich bin neu hier.
    Seit gut zwei Jahren Typ 1 Diabetikerin.
    Ich würde mich gerne austauschen

  • Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.

  • olivers postete ein Update vor 2 Wochen

    Hallo Zusammen!
    Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
    Liebe Grüße
    Oliver

    • Hey Oliver, kannst mich gerne mal anschreiben. Viele Grüße
      Gunnar

    • @gunnar83: hallo, aktuell im Frankfurter Raum. Wir können aber gerne mal ein Treffen organisieren, zwecks Austausch.
      Viele Grüße
      Oliver

    • Hallo Oliver, auch ich bin Typ 3c und würde mich gern mit dir ein wenig per Mail mit dir austauschen, wenn du magst. Bin vor 15 Jahren mit Kausch-Whipple auf “Verdacht” operiert worden – war aber kein Krebs, sondern “nur” eine Pankreatitis (AIP), also eine Fehldiagnose (hätte keiner OP bedurft, also kein Diabetes als Folge).