- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Welche Anforderungen bestehen für GdB von 50?
2 Minuten

Wann erreichen Menschen mit Typ-1-Diabetes einen Grad der Behinderung (GdB) von 50? Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert, welche Voraussetzungen und Anforderungen erfüllt sein müssen und ob eine Klage gegen einen abgelehnten Widerspruch sinnvoll ist.
Die Frage
Ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung für meinen Sohn Juan auf Grundlage des diagnostizierten Diabetes mellitus Typ 1 seit Januar 2021 gestellt. Meinem Sohn wurde ein GdB von 40 und das Merkmal H gewährt. Dennoch habe ich einen Widerspruch eingelegt.
Dieser wurde jedoch abgelehnt; nun bestehe die Möglichkeit zu klagen. Ist es ratsam, eine Klage einzuleiten?
Maria H.
Die Antwort von Oliver Ebert
Die Voraussetzungen zur Feststellung einer Schwerbehinderung – also für einen GdB von 50 – sind mittlerweile recht hoch. Voraussetzung ist nach den hierfür einschlägigen Vorgaben (aus der Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung) zunächst, dass die „an Diabetes erkrankten Menschen eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss“.
Bei Ihrem Sohn wird sicherlich eine intensivierte Insulintherapie oder eine Insulinpumpe eingesetzt, daher dürfte diese erste Voraussetzung wohl erfüllt sein. Allerdings reicht dies noch nicht aus. Man muss nachweisen, dass man – zusätzlich zu dem hohen Therapieaufwand – durch den Diabetes auch noch durch „erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt“ ist. Die Anforderungen hierfür sind recht hoch, denn auch mit Diabetes kann man glücklicherweise ja fast alles machen.
Es reicht auch nicht, wenn es aufgrund der Krankheit bei Planung des Tagesablaufs, der Gestaltung der Freizeit, der Zubereitung der Mahlzeiten und der Mobilität zu Einschränkungen oder Belastungen kommt. Selbst wenn diese Aktivitäten „mit einem erhöhten planerischen Aufwand verbunden“ bzw. nur „unter erschwerten Bedingungen (weitere Blutzuckermessungen; beim Schwimmen erneutes Anlegen der Pumpe), letztlich aber nicht ausgeschlossen“ seien, lässt dies nach Auffassung von Gerichten keinen Rückschluss auf gravierende Teilhabeeinschränkungen zu.
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Auch benachteiligende Umstände bei Blutzuckermessungen und beim Spritzen (separater Raum bzw. Toilette) seien „der Krankheit immanent und können nicht als gesondert zu berücksichtigende Teilhabeeinschränkungen bewertet werden“. Schließlich könne die Schwerbehinderteneigenschaft nur angenommen werden, wenn „die zu berücksichtigende Gesamtauswirkung der verschiedenen Funktionsstörungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft so schwer wie etwa die vollständige Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, der Verlust eines Beins im Unterschenkel oder eine Aphasie (Sprachstörung) mit deutlicher Kommunikationsstörung beeinträchtigen“. Eine derartig schwere Funktionsstörung liege allein aufgrund des Diabetes nicht vor.
Vor diesem Hintergrund dürften die Erfolgsaussichten einer Klage wahrscheinlich eher gering sein. Trotzdem könnte es einen Versuch wert sein, denn mitunter werden diese Vorgaben bei Kindern bzw. Jugendlichen nicht ganz so streng ausgelegt. Ich empfehle daher, dass Sie sich durch einen Fachanwalt für Sozialrecht bei Ihnen vor Ort beraten lassen.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (11) Seite 48
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mr postete ein Update vor 14 Stunden, 46 Minuten
Hallo,
Ich bin neu hier.
Seit gut zwei Jahren Typ 1 Diabetikerin.
Ich würde mich gerne austauschenmulti postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Doppel-Diabetes vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.
olivers postete ein Update vor 2 Wochen
Hallo Zusammen!
Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
Liebe Grüße
Oliver- gunnar83 antwortete vor 3 Tagen, 21 Stunden
Hey Oliver, kannst mich gerne mal anschreiben. Viele Grüße
Gunnar - olivers antwortete vor 3 Tagen, 17 Stunden
@gunnar83: hallo, aktuell im Frankfurter Raum. Wir können aber gerne mal ein Treffen organisieren, zwecks Austausch.
Viele Grüße
Oliver - brandt antwortete vor 1 Tag, 15 Stunden
Hallo Oliver, auch ich bin Typ 3c und würde mich gern mit dir ein wenig per Mail mit dir austauschen, wenn du magst. Bin vor 15 Jahren mit Kausch-Whipple auf “Verdacht” operiert worden – war aber kein Krebs, sondern “nur” eine Pankreatitis (AIP), also eine Fehldiagnose (hätte keiner OP bedurft, also kein Diabetes als Folge).



